Organisation der LAG
- Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kommissionen.
- Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie diskutiert und beschließt über die Vorhaben der LAG.
- Der LAG-Vorstand wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins.
- Der Vorstand kann zur Durchführung der Aufgaben Kommissionen einsetzen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.