Organisation der LAG

  • Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kommissionen.
  • Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie diskutiert und beschließt über die Vorhaben der LAG.
  • Der LAG-Vorstand wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins.
  • Der Vorstand kann zur Durchführung der Aufgaben Kommissionen einsetzen.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.