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Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kommissionen.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie diskutiert und beschließt über die Vorhaben der LAG.
Der LAG-Vorstand wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand kann zur Durchführung der Aufgaben Kommissionen einsetzen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.